Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NEOS Logistics UG
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für Verträge über die Versendung von Briefen, briefähnlichen Sendungen oder Frachtpostsendungen (nachfolgend: „Sendungen/Sendungsgut“) mit der NEOS Logistics UG (nachfolgend: „NEOS“) und anderen verbundenen Unternehmen der NEOS Gruppe. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein.
1.2 Für einen zwischen NEOS und dem Auftraggeber geschlossenen Beförderungsvertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere als diese Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn NEOS ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
1.3 Soweit in folgender Reihenfolge durch zwingende gesetzliche Vorschriften, durch Individualabreden, das Preisverzeichnis und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB) Anwendung.- Vertragsverhältnis
2.1 Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen NEOS und dem Auftraggeber begründet. Ein Beförderungsvertrag kommt, sofern er nicht bereits schriftlich oder durch Schriftwechsel abgeschlossen worden ist, durch die Übergabe von Sendungen durch den Auftraggeber an NEOS sowie die Übernahme der Sendung durch NEOS nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Eine Übernahme von Sendungen durch NEOS erfolgt vorbehaltlich ihrer Übereinstimmung mit diesen AGB.
2.3 Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (z. B. Größe, Format, Gewicht, Kennzeichnung) oder in sonstiger Weise nicht Preisverzeichnis und/oder diesen AGB und unterfällt die Sendung insbesondere dem Beförderungsausschluss in Ziffer 3, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Beförderung der Sendung. In diesem Fall steht es NEOS frei:
a) die Übernahme der Sendung zu verweigern, oder
b) eine bereits übergebene/übernommene Sendung an den Auftraggeber zurückzugeben, oder
c) eine bereits übergebene/übernommene Sendung zur Abholung bereitzuhalten, oder
d) diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes angemessenes Nachentgelt zu erheben.
2.4 NEOS ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Angebote auf Abschluss eines Beförderungsvertrages abzulehnen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.
2.5 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag gleich welcher Art kann grundsätzlich nur der Auftraggeber gegenüber NEOS geltend machen. Der Empfänger der Sendung ist zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes gegenüber NEOS erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.- Beförderungsausschluss
3.1 Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen:
a) deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen eine gesetzliche Bestimmung oder ein behördliches Verbot verstößt, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes, oder die besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; insbesondere auch Sendungen, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht zugelassen ist;
b) durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können;
c) die lebende Tiere beinhalten, einschließlich wirbelloser Tiere wie Bienen und Futterinsekten, sowie medizinisches und biologisches Untersuchungsmaterial einschließlich Körperteilen und Tierkadaver;
d) die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive oder infektiöse Stoffe enthalten und/oder deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt;
e) die Güter enthalten, die gemäß den jeweils gültigen IATA- und OACI-Gefahrgutschriften nicht uneingeschränkt zulässig sind;
f) die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten;
g) die einer besonderen Transporttemperatur bedürfen;
h) die Bargeld, Edelmetalle oder umgefasste Edelsteine, Schmuck, Uhren und andere Kostbarkeiten, Scheck- oder Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren, II. Klasse) und deren Gesamtwert EUR 500,00 übersteigt; dies gilt auch für mehrere einzelne Sendungen mit diesem Inhalt an denselben Empfänger, die zusammen einen Gesamtwert von EUR 500,00 übersteigen, sowie mehrere Sendungen an denselben Empfänger, die Schmuck, Uhren oder andere Kostbarkeiten enthalten und die zusammen einen Gesamtwert von EUR 25.000 übersteigen;
i) deren Wert EUR 50.000 übersteigt; die unter Ziffer 8 normierte Haftungshöchstgrenze bleibt von dieser Wertgrenze unberührt.
NEOS schließt über die vorgenannten Sendungen keine Verträge. Mitarbeiter der NEOS sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über diese Sendungen zu schließen.
3.2 Werden in einer Sendung Inhalte im Sinne der Ziffer 3.1 vermutet, so ist der Auftraggeber auf Verlangen von NEOS zur Inhaltsangabe verpflichtet. Wird die Inhaltsangabe verweigert, so ist diese Sendung von der Beförderung ausgeschlossen.
3.3 Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die vorstehenden Beförderungsverbote ist NEOS zur Öffnung der entsprechenden Sendung berechtigt.- Rechte und Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung entsprechend der vorgesehenen vertragsgemäßen Behandlung ausreichend zu kennzeichnen und den Empfänger darauf eindeutig zu benennen. Er hat das Sendungsgut so zu verpacken, dass es vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist und Dritten und NEOS kein Schaden entsteht. §§ 410 und 411 HGB bleiben hiervon unberührt.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten und die erforderlichen Begleitpapiere vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und der Sendung beizufügen.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschränkungen und Auflagen in Ziffer 3 zu beachten und einzuhalten.
4.4 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für den Inhalt der Sendung und für alle Folgen, die aus einer nach gesetzlichen Bestimmungen oder diesen AGB unzulässigen Beförderung resultieren, und wird NEOS für alle aus einem solchen Vertragsbruch resultierenden Schäden entschädigen.
4.5 Weisungen des Auftraggebers, mit dem Sendungsgut in besonderer Weise zu verfahren, sind für NEOS und deren Erfüllungsgehilfen nur dann verbindlich, wenn diese vor Übergabe der Sendung schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die NEOS nach der Übernahme der Sendung erteilt werden, es sei denn, es wurde in einem Einzelvertrag etwas anderes vereinbart. Die §§ 418 und 419 HGB finden keine Anwendung.
4.6 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe/Abholung der Sendung an/ durch NEOS oder ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen ist ausgeschlossen. § 415 HGB wird abbedungen.- Leistungen von NEOS
5.1 Die Leistung von NEOS umfasst die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen sowie Frachtpostsendungen und schließt je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber die Beförderung, den Transport und die Zustellung beim Empfänger oder die Übergabe an einen anderen Briefbeförderer zum Zweck der Zustellung beim Empfänger ein.
5.2 NEOS ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte heranzuziehen und ein geeignetes Transportmittel auszuwählen.
5.3 Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Abliefertermins ist nicht geschuldet, soweit nicht für einzelne Produkte einzelvertraglich und in schriftlicher Form etwas anderes geregelt ist.
5.4 Die Ablieferung erfolgt unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Empfangsvorrichtung. Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person erfolgen. NEOS behält sich vor, die Sendung nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung auszuhändigen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.
5.5 Ist die Ablieferung einer Sendung nicht möglich, so kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung oder Geschäftsräume sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern zählen auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers.
5.6 Unzustellbare Sendungen werden auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückbefördert. Sendungen gelten als unzustellbar, wenn eine von dem Empfänger bestimmte und annahmefähige Empfangsvorrichtung nicht vorhanden ist, keine empfangsberechtigte Person im Sinne von Ziffer 5.5 angetroffen oder die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann oder eine Abholfrist fruchtlos verstrichen ist. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften oder an Personen mit Gemeinschaftsunterkünften gelten als unzustellbar, wenn vom Auftraggeber keine Person als dort zum Empfang berechtigt genannt ist.
5.7 Von ausländischen Unternehmen an NEOS zurückgegebene (unzustellbare) Sendungen befördert NEOS im Inland an den Auftraggeber zurück und liefert sie auf dessen Kosten unter der von ihm angegebenen inländischen Anschrift ab, soweit der Auftraggeber eine entsprechende Vorausverfügung getroffen hat.
5.8 Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Auftraggeber zurückbefördert werden, ist NEOS zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Auftraggeber oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist NEOS nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Veräußerung der Sendung berechtigt. Unverwertbares Gut oder verderbliche Ware kann NEOS vor Ablauf dieser Frist auf Kosten des Auftraggebers vernichten. Gleiches gilt für Sendungen, deren Rücknahme der Auftraggeber verweigert.- Entgelt
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede Leistung das vereinbarte Entgelt bzw. mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung das dafür in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste von NEOS vorgesehene Entgelt zu entrichten. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
6.2 NEOS ist berechtigt, für Entgelte und Auslagen Abschlagszahlungen beim Auftraggeber anzufordern.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, NEOS sämtliche Kosten zu erstatten, welche diese aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Auftraggebers verauslagt (insbesondere Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben usw.) und stellt NEOS insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
6.4 Kosten, die NEOS aus Anlass einer Rückbeförderung einer Sendung entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.- Zahlungsbedingungen
7.1 Das Entgelt ist im Voraus spätestens bei Einlieferung der Sendung und sogleich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Entgelt und Gebühren sind bar oder in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Einzelvertrages zu zahlen.
7.3 Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung, kommt er in Verzug. In diesem Fall ist NEOS berechtigt, dem Auftraggeber ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bis zum Erhalt der geschuldeten Zahlung in Rechnung zu stellen.
7.4 Bei Eintritt des Zahlungsverzugs ist NEOS berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber nach Ziffer 12 fristlos zu kündigen.- Haftung
8.1 NEOS haftet für Schäden des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
8.2 NEOS haftet für Schäden durch Verlust oder Beschädigung nur von dem Zeitpunkt der Übernahme an bis zur Ablieferung am Zielort, bis zur Auslieferung an ein anderes Unternehmen oder bis zur Feststellung der Unzustellbarkeit.
8.3 Für Schäden, die auf das Verhalten der Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet NEOS nur, soweit diese in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben.
8.4 Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, haftet NEOS ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt auch bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung.
8.5 In allen anderen Fällen sind Schadensersatzansprüche, auch aus Nebenpflichtverletzungen und außervertraglich, ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf unmittelbare vertragstypische, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
8.6 NEOS haftet nicht, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte.
8.7 Die Haftung wegen Verlust und Beschädigung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht der Sendung begrenzt.
8.8 Die Haftung wegen Überschreitens einer geschuldeten Lieferfrist oder Abweichung von einem geschuldeten Abliefertermin ist auf den einfachen Betrag des Entgelts begrenzt.
8.9 NEOS haftet nicht für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers, Verstöße gegen Ziffer 4 oder die Beschaffenheit des Inhalts zurückzuführen sind. Insbesondere nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Ziffer 3.1. § 425 Abs. 2 und § 427 HGB bleiben unberührt.
8.10 Die Haftung des Auftraggebers, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt. Der Auftraggeber haftet insbesondere für Schäden, die NEOS oder Dritten durch ausgeschlossene Güter (Ziffer 3.1) oder Pflichtverletzungen (Ziffer 4) entstehen, und stellt NEOS von Ansprüchen Dritter frei.
8.11 NEOS ist berechtigt, im Falle des Wiederauffindens einer Sendung die Erstattung einer bereits geleisteten Entschädigung zu verlangen.- Unvorhergesehene Ereignisse
Muss NEOS beim Ausführen der Leistungen unvorhergesehen, ohne vorherige Anweisungen des Auftraggebers oder soweit einschlägig des Empfängers handeln, so gelten diese Handlungen als für den Auftraggeber bzw. den Empfänger vorgenommen. Auftraggeber und Empfänger tragen in diesem Fall das Risiko für die vorgenommenen Handlungen.- Verschwiegenheit
10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über geschäftliche und technische Angelegenheiten und Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zu offenbaren, die nicht Mitarbeiter sind, es sei denn, die Mitteilung ist zur Durchführung des Vertrages oder zur Erfüllung einer Offenbarungspflicht gegenüber Behörden erforderlich. Mitarbeiter sind ebenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
10.2 Unbeschadet dessen sind die Parteien berechtigt, mit Ausnahme von Preisinformationen, diejenigen Informationen bereitzustellen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung eines Dienstleisters oder Lieferanten nötig sind. Der jeweilige Dienstleister oder Lieferant muss ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
10.3 Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für weitere 5 Jahre nach dessen Beendigung.
10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von NEOS bereitgestellte Unterlagen sicher und unzugänglich für Unberechtigte aufbewahrt und bei Beendigung vollständig herausgegeben werden.- Datenschutz
11.1 NEOS ist für Zwecke des Vertrages ermächtigt und berechtigt, Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die ihr vom Auftraggeber oder Empfänger für Abholung, Beförderung und Austragung der Sendung bekannt gegeben wurden.
11.2 NEOS ist ferner berechtigt, im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten an staatliche Behörden weiterzugeben.- Kündigung / Rücktrittsrecht
12.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
a) grobe oder vorsätzliche Pflichtverletzung der anderen Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abmahnung, abgestellt wird; oder
b) Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung mangels Masse oder Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft an Eides Statt; oder
c) Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit, der trotz schriftlicher Abmahnung nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abmahnung abgestellt wird.
12.2 Im Falle der vorzeitigen Beendigung aus den oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung für noch nicht erbrachte Leistungen oder Teilleistungen.
12.3 Hat der Auftraggeber den wichtigen Grund zu vertreten, hat er für die bis dahin erbrachte Leistung das vorgesehene Entgelt, mindestens jedoch 20% des gesamten Auftragswertes zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass bei NEOS keine oder geringere Kosten entstanden sind. Wird der Vertrag nicht wegen wichtigen Grundes beendet, werden diejenigen Kosten erstattet, die sich auf Leistungen beziehen, die erst nach Beendigung erbracht worden wären.
12.4 Höhere Gewalt und von NEOS nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z. B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel), berechtigen NEOS, die Beförderung um die Dauer der Leistungsbehinderung hinauszuschieben. Bei nicht nur vorübergehender Leistungsbehinderung kann NEOS vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Ausübung dieses Rechts begründet keine Schadensersatzansprüche.
12.5 In den Fällen der Ziffer 12.4 ist der Auftraggeber berechtigt, zurückzutreten, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung wegen der Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich bereits erbrachter Teilleistungen ist ausgeschlossen.- Abtretung
13.1 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber NEOS können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung von Leistungsentgelten. Diese dürfen abgetreten, jedoch nicht verpfändet werden.
13.2 Aufrechnungen mit Forderungen gegenüber NEOS sind nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt entsprechend für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, sollte dieser Unternehmer sein.
13.3 NEOS ist berechtigt, Ansprüche und Forderungen gegen den Auftraggeber abzutreten.- Ausschlussfristen
14.1 Werden Reklamationen über Mängel der Beförderung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich gegenüber NEOS angezeigt, so wird vermutet, dass das Sendungsgut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist.
14.2 Schadensersatzansprüche erlöschen, wenn Verlust, Beschädigung oder sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe der Sendung schriftlich angezeigt werden. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten oder Anzeige nach § 438 HGB. § 438 Abs. 5 HGB wird abbedungen.
14.3 Reklamationen betreffend Rechnungen oder sonstige Forderungen sind spätestens bei Fälligkeit zu erheben.- Verjährung
Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Ansprüche nach Ziffer 8.4 und nach § 435 HGB i. V. m. § 414 Abs. 1 HGB verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.- Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist das Landgericht Mannheim.NEOS Logistics UG
Offenburger Straße 48
68239 Mannheim
Germany
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General Terms and Conditions (GTC) – NEOS Logistics UG
- Scope of application
1.1 These General Terms and Conditions (hereinafter: “GTC”) apply to contracts for the dispatch of letters, letter-like items or freight items (hereinafter: “consignments”) with NEOS Logistics UG (hereinafter: “NEOS”) and other affiliated companies of the NEOS Group. The scope includes specially agreed additional and ancillary services.
1.2 Any transportation contract concluded between NEOS and the Customer shall be governed exclusively by these GTC. Terms and conditions other than these shall not become part of the contract, even if NEOS has not expressly objected to them. These GTC apply to all business relationships with the Customer, even if they are not agreed again.
1.3 Unless otherwise stipulated in the following order by mandatory statutory provisions, individual agreements, the price list and these GTC, the statutory provisions on the freight contract (Sections 407 et seq. HGB) shall apply in addition.- Contractual relationship
2.1 Rights and obligations are established by concluding a contract of carriage between NEOS and the Customer. Unless already concluded in writing or by correspondence, a contract is concluded when the Customer hands over consignments to NEOS and NEOS accepts them under these GTC. Deviating conditions must be in writing.
2.2 NEOS accepts consignments subject to compliance with these GTC.
2.3 If a consignment does not comply with the price list and/or these GTC (e.g. size, format, weight, labeling) and is subject to exclusion under Section 3, the Customer has no claim to carriage. NEOS may:
a) refuse acceptance, or
b) return an already handed over/accepted consignment, or
c) hold it ready for collection, or
d) transport it without notice and charge an appropriate additional fee.
2.4 NEOS may reject offers at any time unless legally obliged otherwise.
2.5 In principle, only the Customer may assert claims against NEOS. The recipient may assert claims under Section 421 HGB provided it fulfills contractual obligations, especially payment. Customer rights and obligations remain unaffected.- Exclusion from carriage
3.1 Consignments are excluded if they:
a) violate legal provisions/official prohibitions (especially export/import/customs rules) or require special security measures/authorizations, including items not permitted under Universal Postal Union treaties;
b) may injure persons or cause property damage due to content or characteristics;
c) contain live animals (including invertebrates such as bees and feeder insects) and medical/biological test material including body parts and animal carcasses;
d) contain explosive, highly flammable, toxic, corrosive, environmentally hazardous, radioactive or infectious substances and/or are subject to dangerous goods rules;
e) contain goods not permitted without restriction under IATA/OACI dangerous goods regulations;
f) contain narcotics or intoxicants;
g) require special transport temperature;
h) contain cash, precious metals or set stones, jewelry, watches and other valuables, payment cards or securities for which blocking/replacement procedures are not possible, where total value exceeds EUR 500.00; also applies to multiple consignments to the same recipient exceeding EUR 500.00 in total, and to multiple consignments containing jewelry/watches/valuables exceeding EUR 25,000 in total;
i) exceed a value of EUR 50,000; the liability cap in Section 8 remains unaffected.
NEOS does not contract for the above consignments. Employees are not authorized to conclude carriage contracts for them.
3.2 If such contents are suspected, the Customer must declare contents upon request. Refusal excludes the consignment from transport.
3.3 In case of suspicion of a violation, NEOS may open the consignment.- Customer obligations
4.1 The Customer must label consignments properly and clearly identify the recipient. Packaging must protect against loss/damage and prevent harm to third parties/NEOS. Sections 410 and 411 HGB remain unaffected.
4.2 The Customer must comply with export/import/customs rules and complete all documents truthfully and in full.
4.3 The Customer must observe restrictions in Section 3.
4.4 The Customer bears sole responsibility and risk for contents and consequences of non-permitted transport and indemnifies NEOS for resulting damages.
4.5 Special handling instructions are binding only if agreed in writing before handover. Sections 418 and 419 HGB do not apply.
4.6 Termination by the Customer after handover/collection is excluded. Section 415 HGB is waived.- NEOS services
5.1 NEOS transports letters, letter-like items and freight mail and, depending on agreement, includes transport and delivery to the recipient or handover to another carrier for delivery.
5.2 NEOS may engage third parties and select suitable transport.
5.3 No specific delivery deadline is owed unless agreed in writing for specific products.
5.4 Delivery is made to the address on the shipment by placing it in a suitable receiving device or by handing it to the recipient, spouse or another person. NEOS may require proof/receipt.
5.5 If delivery is not possible, delivery may be made to a substitute recipient (relatives, authorized persons, owners/landlords, persons present, residents and neighbors) reasonably deemed entitled to accept.
5.6 Undeliverable consignments are returned at the Customer’s expense. A consignment is undeliverable if no suitable device exists, no authorized person is found, acceptance is refused, the recipient cannot be identified, or a collection period expires.
5.7 Undeliverable consignments returned by foreign companies are returned domestically and delivered at the Customer’s expense to the provided domestic address if the Customer made an advance arrangement.
5.8 If return is not possible, NEOS may open the consignment and, after a reasonable period, sell it. Unusable/perishable goods may be destroyed at the Customer’s expense. Same applies if the Customer refuses to accept the return.- Remuneration
6.1 The Customer pays the agreed fee or the fee in the NEOS price list valid at contract conclusion. Prices exclude VAT.
6.2 NEOS may request advance payments.
6.3 The Customer reimburses costs advanced by NEOS (e.g. duties, import/export charges) and indemnifies NEOS against third-party claims.
6.4 Return transport costs are reimbursed by the Customer.- Payment terms
7.1 Payment is due in advance at the latest upon handover and immediately upon invoice receipt, unless agreed otherwise.
7.2 Payment in cash or per individual contract terms.
7.3 If payment is not made within seven days of invoice receipt, the Customer is in default. NEOS may charge 8% above the base rate (Section 247 BGB) until payment is received.
7.4 In default, NEOS may suspend services and terminate for cause under Section 12.- Liability
8.1 NEOS is liable under statutory rules unless stated otherwise.
8.2 Liability for loss/damage applies from acceptance until delivery to the defined destination, delivery to another company, or determination of undeliverability.
8.3 Liability for employees/agents applies only within performance of duties.
8.4 No limitation applies for intentional or reckless conduct with awareness that damage would probably occur; also for injury to life/body/health caused intentionally or negligently.
8.5 Otherwise, damages claims are excluded unless essential contractual duties are breached. In that case, liability is limited to direct, typical, foreseeable damages at contract conclusion unless agreed otherwise.
8.6 No liability for unavoidable circumstances despite utmost care.
8.7 Liability for loss/damage is limited to 8.33 units of account per kg gross weight.
8.8 Liability for missed delivery deadlines (where owed) is limited to the simple transport charge.
8.9 No liability for Customer fault, breach of Section 4 obligations, or the nature of contents, and in particular not for excluded consignments under Section 3.1. Sections 425(2) and 427 HGB remain unaffected.
8.10 Customer liability under Section 414 HGB remains unaffected. The Customer is liable for damage caused by excluded goods or breach of duties and indemnifies NEOS.
8.11 If a consignment is recovered, NEOS may demand repayment of compensation paid.- Unforeseen events
If NEOS must act unexpectedly without prior instructions, actions are deemed taken for the Customer/recipient, who bear the risk.- Confidentiality
10.1 Parties keep confidential all business/technical information and secrets and do not disclose to third parties without prior written consent unless required for performance or legal disclosure. Employees must be bound accordingly.
10.2 Parties may provide necessary information (excluding pricing) to service providers/suppliers, who must also be bound to confidentiality.
10.3 Confidentiality applies during the contract and for five years after termination.
10.4 The Customer must store NEOS documents securely and return them in full upon termination.- Data protection
11.1 NEOS may collect, store and process data provided for collection, transport and delivery.
11.2 NEOS may share data with authorities within legal limits.- Termination / withdrawal
12.1 Either party may terminate for good cause, including: material/intentional breach not cured within 30 days after written warning; insolvency/payment stop; or payment default beyond ten days not cured within 14 days after warning.
12.2 No refund for unperformed services in such termination.
12.3 If the Customer is responsible, it pays for services rendered, at least 20% of the total order value, unless it proves lower/no costs. If not terminated for good cause, costs for services that would have been rendered after termination are reimbursed.
12.4 Force majeure and circumstances beyond NEOS control allow postponement and, if not temporary, partial/complete withdrawal without damages liability.
12.5 Customer may withdraw in Section 12.4 cases if delay makes performance no longer of interest; no withdrawal for services already rendered.- Assignment
13.1 Customer claims may not be assigned/pledged except damages/refunds which may be assigned but not pledged.
13.2 Set-off only with legally established or undisputed claims; same for retention rights if the Customer is an entrepreneur.
13.3 NEOS may assign claims/receivables against the Customer.- Preclusive periods
14.1 Defect complaints must be made in writing within 7 days after delivery, otherwise proper delivery is presumed.
14.2 Damages claims lapse if not reported in writing within 21 days after delivery/return, except for intentional/reckless damage or reports under Section 438 HGB. Section 438(5) HGB is waived.
14.3 Invoice complaints must be raised at the latest when payment is due.- Limitation period
All claims become time-barred after one year; claims under Section 8.4 and Section 435 HGB in conjunction with Section 414(1) HGB after three years. Period starts at end of day of delivery or the day delivery should have occurred.- Applicable law / severability / jurisdiction
16.1 German law applies.
16.2 Invalid provisions do not affect the remainder.
16.3 Place of performance and exclusive jurisdiction for disputes with merchants/public-law entities/special public-law funds is the Regional Court (Landgericht) Mannheim.NEOS Logistics UG
Offenburger Straße 48
68239 Mannheim
Germany